Urheberrechte von TM2

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holzhammer
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Urheberrechte von TM2

Post by holzhammer »

Hallo zusammen....

Habe mich jetzt ein paar Tage durchs Internet gewühlt und finde nix über die Urheberrechte von
Nadeo, Maniaplanet, Ubisoft und wer noch für TM2 Canyon zuständig ist.

Ich möchte gerne z.B.: einen Screenshot von TM2 Canyon machen, es bearbeiten und dann auf unserer
Webseite einbinden.

Wo bekomme ich die Genehmigung her das man sowas machen darf?

Bei uns in Deutschland ist es ja sehr gefährlich mit solchen Sachen und dashalb ja meine Frage.
Ohne Zustimmung läuft nämlich gar nix und man möchte ja auf der sicheren Seite sein um nicht nachher
eine böse Überraschung erleben.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Gruß
Holzhammer
metoxys
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Re: Urheberrechte von TM2

Post by metoxys »

Screenshots darfst du machen, ja. Für TrackMania ist Ubisoft-Nadeo zuständig.

Also ich sage, mach die Screenshots. Wenn du dir wirklich extrem unsicher bist, kann ich ja mal später nachfragen.
becks_tmnf
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Re: Urheberrechte von TM2

Post by becks_tmnf »

Hi,

auch bei Screenshots ist vorsicht geboten! Hier wäre nämlich auch eine Genehmigung des Urhebers einzuholen. Jaja, ich weiß, macht kein Mensch, allerdings unterliegen auch Sceenshots dem Urheberrecht. Also an Ubisoft-Nadeo wenden und nachfragen oder im WWW suchen wie die das handhaben!In der Regel geben die Firmen ihr OK, solange es positive Aussagen, Darstellungen usw. sind UND deren Logo/Markenname etc. eingefügt wird.
Dazu mal was wie es Microsoft geregelt hat:

Microsoft hat keine Einwände gegen die Nutzung von Screen Shots unserer Softwareprodukte in Werbung, auf Produktverpackungen und in Dokumentationen, in Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Videobändern, in Lehrsoftware-Anwendungen, auf Seiten im World Wide Web oder in Fernsehsendungen, Werbespots und Filmen ("Ihr Produkt"), solange die Nutzung nicht abwertend ist und Sie die folgenden zusätzlichen Richtlinien einhalten, die von Zeit zu Zeit geändert werden können.
Wenn Ihre Nutzung im Rahmen dieser Richtlinien erfolgt, wird eine weitere schriftliche Genehmigung weder notwendig sein noch ausgestellt werden. Falls Sie bei der Auslegung dieser Richtlinien Hilfe benötigen, holen Sie bitte den Rat eines in Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwaltes ein.
Sie sind NICHT berechtigt, folgende Arten von Screen Shots zu nutzen:
•Screen Shots von Beta-Produkten oder nicht-freigegebenen Produkten (bitte beachten Sie, dass, wenn das Produkt für die Öffentlichkeit freigegeben wurde, Sie es weiterhin nutzen dürfen, wenn Sie diese veröffentlichten Richtlinien befolgen)
•Screen Shots, die Fotos oder andere Bilder enthalten, die direkt durch Firmennamen, Marken, Logos o.ä. gekennzeichnet sind
•Screen Shots von Media Clips (z.B. aus Microsoft Net Show, Windows Media Player)
Bitte beachten Sie ferner, dass die Microsoft Corporation auf Screen Shots, die Inhalte von Dritten enthalten, keinen Einfluss hat und deswegen diesbezüglich weder Stellung nimmt noch Garantien abgibt.
Für Boot-Up Screens, Opening Screens oder Splash Screens von Microsoft gilt:
•Boot-Up Screens, Opening Screens oder Splash Screens von Microsoft dürfen nur in der Dokumentation für Ausbildungsmaterialien oder Bücher, die über Microsoft-Technologie geschrieben wurden, benutzt werden. Jegliche andere Nutzung von Microsoft-Splash Screens, einschließlich der Nutzung in Marketing-Materialien, ist streng verboten.
Für Screen Shots, die Microsoft Agents und/oder Office Assistants enthalten, gilt:
•Screen Shots, die Microsoft Agents enthalten, müssen in den Anwendungsbereich des Endbenutzer-Lizenzvertrages für Microsoft Agent, der unten dargestellten Screenshots-Richtlinien und der Richtlinien für Microsoft Agent fallen. Wenn Ihre beabsichtigte Nutzung durch die Lizenz oder die Richtlinien, die sich auf dieser Website befinden, eingeschränkt ist, ist Ihre Nutzung des Microsoft Agent streng verboten.
•Screen Shots, die Microsoft Office Assistants enthalten, müssen die unten dargestellten Screenshot-Richtlinien und die Office Assistant-Richtlinien einhalten.
Für jede Nutzung von Screen Shots gilt:
1.
Sie dürfen bei der Nutzung von Screen Shots von Microsoft-Produkten Microsoft oder eines seiner Produkte nicht herabsetzen.
2.
Sie dürfen Produkte, Produktnamen, Firmennamen, Screen Shots oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material von Microsoft nicht auf eine Weise nutzen, die den Eindruck erweckt, Microsoft sei ein Sponsor Ihres/Ihrer Produkte(s) oder Dienstleistung(en), unterstütze diese oder stehe sonst mit diesen in Verbindung.
3.
Sie dürfen zwar zum Aufnehmen der Screens von Microsoft-Produkten Ihre eigene Technologie verwenden und die Größe Ihren Bedürfnissen anpassen, aber Sie dürfen dabei nicht das Bild und/oder Titelleisten, Dropdownlisten, Dialogfelder oder Icons des Screens auf irgendeine Weise verändern. Screen Shots müssen genau so wiedergegeben werden, wie sie in einem Microsoft-Produkt erscheinen würden.
4.
Screen Shots aus Microsoft-Produkten sind auf den folgenden Materialien erlaubt, dürfen jedoch nicht das auffälligste visuelle Element in diesen Materialien sein. Des Weiteren dürfen nicht mehr als 10 % Ihrer Inhalte aus Microsoft Screen Shots bestehen. Beispiele: Marketingmaterialien, Anzeigen, Bucheinbände, Produktverpackungen und andere Werbematerialien.

Werbeanzeigen/Bücher/Produktverpackungen/Andere Druckerzeugnisse
Zusätzlich zu den o.g. Regeln 1-4 gilt folgendes:
5.
Falls Microsoft-Produkte erwähnt werden, muss der vollständige Name des/der Microsoft-Produkt(e) bei der ersten und markantesten Erwähnung genannt werden, oder so frühzeitig, wie es in diesem Rahmen möglich ist. Die Marke(n) von Microsoft sollten so verwendet werden, wie sie auf der Microsoft-Produktverpackung erscheinen.
6.
In einer Fußnote muss Microsoft als Inhaber der Marke genannt werden.
7.
Der Urheberrechtsvermerk muss lauten: "Nachdruck der Screen Shots mit freundlicher Erlaubnis der Microsoft Corporation".

Videos
Zusätzlich zu den o.g. Regeln 1-7 gilt folgendes:
8.
Die Angabe der Marken- und Urheberrechtsinhaber muss in Form eines hierzu bestimmten Screens und/oder eines Aufklebers auf jedem Produkt erfolgen.

Software-Anwendungen
Zusätzlich zu den o.g. Regeln 1-8 gilt folgendes:
9.
In Ihrem Produkt muss vorgesehen sein, dass die Screen Shots des/der Microsoft-Produkt(e) mindestens nach fünf Screen Shots aus dem/den Microsoft-Produkt(en) durch akustische und/oder visuelle Anweisungen überlagert werden, damit mögliche Unklarheiten in Bezug auf die Verschiedenheit des Microsoft-Produkts und Ihres Produkts vermieden werden.
10.
Ihr Produkt darf keinen tatsächlichen Zugang auf das Microsoft-Produkt erlauben, damit keinerlei Irreführung in Bezug auf die Verschiedenheit des Microsoft-Produkts und Ihres Produkts erfolgt, es sei denn, das Microsoft-Produkt wurde vom Anwender lizenziert.

Internet-/World Wide Web-Seiten (Online)
Es gelten die o.g. Regeln 1-10

Fernsehen/Werbespots/Filme ("Produktion")
Zusätzlich zu den o.g. Regeln 1-4 "Für jede Nutzung" gilt folgendes:
11.
Falls zutreffend, soll jede markante Nutzung von Screen Shots, die auf Standfotos aufgenommen wurden (die beispielsweise zur Werbung für Ihre Produktion genutzt werden könnten), eine Angabe über die Inhaberschaft von Urheberrecht und Marken enthalten, in der der vollständige Name des/der Microsoft-Produkt(e) genannt wird und die Marken so geschrieben werden, wie sie auf dem/den Microsoft-Produkt(en) erscheinen, zum Beispiel so: "Nutzung des (der) Screen Shots) von [NAME DES MICROSOFT-PRODUKTS EINFÜGEN] mit freundlicher Genehmigung der Microsoft Corporation".
12.
Falls zutreffend, sollte jede gedruckte Nutzung von Microsoft-Marken während der Dreharbeiten für die Produktion den vollständigen Namen des/der Microsoft-Produkte(e) enthalten, und auf die Microsoft-Marken sollte in der gleichen Form wie auf dem/den Produkt(en) selbst verwiesen werden.
13.
BITTE BEACHTEN SIE: Falls in Ihrer Produktion markante Verweise auf Microsoft-Produkte oder -Marken erfolgen, senden Sie bitte eine schriftliche Anfrage, der Sie eine Kopie des Drehbuchs und andere Informationen beifügen, in der Form wie weiter unten beschrieben.
Es ist keine andere Nutzung von Screen Shots von Microsoft-Produkten gestattet; Sondergenehmigungen werden hierfür nicht erteilt.

http://www.microsoft.com/germany/untern ... mspx#ECGAC

Wenn ich mal Logos und Markennamen auf Webseiten nutze schreib ich grundsätzlich dahinter, dass die Rechte beim jeweiligen Eigentümer liegen und lediglich der Darstellung zu Werbezwecken dienen. Sind die Rechteinhaber hiermit nicht einverstanden, können sie hier (<<LINK) Kontakt mit uns aufnehmen.....
Somit beuge ich eine evtl. Abmahnung vor und überlasse denen wie sie damit umgehen. Bisher hat sich noch niemand diesbezüglich gemeldet. :3
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Re: Urheberrechte von TM2

Post by metoxys »

Musst du so einen langen Artikel kopieren?! :?

Also, mach einfach die Screenshots. Ubisoft-Nadeo hat nichts dagegen. Mache am besten auch kein Nadeo-Logo oder sonstiges hin, damit die Screenshots nicht für offizielle gehalten werden.

Ach, und übrigens, das Spiel hat einen Video-Editor und Tools, die extra für kreative Arbeiten gedacht sind. Selbstverständlich darfst du mit dem Spiel erstellte Medien verwenden.
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holzhammer
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Re: Urheberrechte von TM2

Post by holzhammer »

Hallo
Vielen Dank für Eure schnelle Antwort.

Ich freu mich riesig das man jetzt mal was lesen kann.

Leider ist das Urheberrecht ja in Deutschland so verstrickt, das man sich erstmal etliche Genehmigungen holen muss
um auf der sicheren Seite zu sein.
Mein Freund hat ja auch schon ein paarmal versucht bei nadeo und Ubisoft eine Email zu schreiben.
Leider kam bis heute keine Antwort zurück.

Dewegen habe ich mich jetzt hier an Euch gewandt um überhaupt was rauszufinden.
Ich weis das jeder das macht, nur man fährt ja hier in D auf sehr dünnem Eis.



:thumbsup: :thumbsup:
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Re: Urheberrechte von TM2

Post by holzhammer »

Um jetzt nochmal genauer zu werden was ich gerne möchte.

Teile aus Screenshots ausschneiden und für das Design einer Webseite benutzen.

z.B.: Car ausschneiden und als Symbol verwenden.
Es gibt ja unzählige Sachen was man jetzt machen kann, deswegen nur das Besipiel.


@mexotoys
Es wäre super wenn du dich da mal schlau machen könntest. :thumbsup:
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Re: Urheberrechte von TM2

Post by metoxys »

holzhammer wrote:@mexotoys
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Re: Urheberrechte von TM2

Post by holzhammer »

Sorry... da hab ich ich mich doch mächtig vertippt...
:D
Danke für den Hinweis metoxys.
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Re: Urheberrechte von TM2

Post by holzhammer »

Hallöchen....

Schönen 1.Mai wünsch ich allen.


Frage:
Hat jemand eine Emailadresse wo man um Genehmigung fragen kann und auch eine Antwort bekommt?

Meine Freund hat es oftmals bei Ubisoft probiert und keine Antwort bis heute bekommen.

Leider ist mein englisch grausam, so das ich es hier versuche.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß
Holzi
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Re: Urheberrechte von TM2

Post by metoxys »

Ich hab ein paar Leute von Nadeo auf Skype und ich frage jetzt mal nach

EDIT: Von PapyChampy habe ich die Antwort "Warum sollte er das nicht dürfen?" bekommen.
EDIT2: Von Cerovan habe ich die Antwort "Ja er kann" bekommen.
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